Rechtliches - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Trainingszeitraum
Wintertraining: 5. Oktober 26 – 25. April 27
1. Trainingsfreie Zeit
In den Schulferien – ausschlaggebend sind die Schulferien der staatlichen Schulen in Baden-Württemberg – und an Feiertagen findet grundsätzlich kein Training statt. Die Tennisschule garantiert jedem Trainingsteilnehmer 22/23 volle Trainingswochen während des Anmeldezeitraums (Winter). Stunden, die aufgrund von Feiertagen ausfallen, werden vom jeweiligen Trainer vor- bzw. nachgeholt. Fehlstunden der Schüler (Schullandheim, Gesundheitlich, Geburtstage, Urlaub, …) werden versucht durch eine Kulanzregel nachzuholen, es besteht aber kein Anspruch (siehe Punkt 7).
Die Ersatztermine stimmt der Trainer mit den Teilnehmern individuell ab. Sollte das Training aufgrund von Abwesenheit der Trainer ausfallen müssen, so wird es ebenfalls in der Ferienzeit bzw. Übergangszeit vor- bzw. nachgeholt.
2. Trainingsanmeldung
Für die Anmeldung benötigen wir das gewünschte Programm an Trainingseinheiten. Wir bitten die Anmeldezettel zum genannten Zeitpunkt bei den Trainern abzugeben oder an info@tennisschule21.de zu senden. Die Trainingszeiten können frühestens ab dem 2.10.26 erfragt werden. Wir bitten darum, sich fristgerecht anzumelden und die ausgewiesene Anzahlung zum Termin zu leisten.
Nur wer sich fristgerecht anmeldet und die Anzahlung überwiesen hat, kann zum Wintertraining eingeteilt werden.
3. Ferienregelung
In den Herbst-, Weihnachts-, Faschings- und Osterferien findet kein gebuchtes Training statt. Die Trainingsplätze können aber hier für freies Spiel (ohne Trainer) genutzt werden. Die Kinder haben hier jedoch die Möglichkeit, ein Tenniscamp zu besuchen.
4. Mannschaftstraining
Dies findet zu festgelegten Zeiten statt. Teilnehmer am Mannschaftstraining werden durch den Jugend- und Sportausschuss anhand des Förderkatalogs genehmigt und informiert.
5. Hallenkosten
Die Hallenkosten werden separat von der Geschäftsstelle des TC Blau-Weiss den Trainingsteilnehmern in Rechnung gestellt. Folgende Kosten fallen circa zusätzlich und einmalig an:
- 45 Minuten Platzmiete für 30 Wochen – ca. 360,- € pro Platz
- 60 Minuten Platzmiete für 30 Wochen – ca. 510,- € pro Platz
Die Platzgebühren werden anteilig auf die jeweiligen Teilnehmer umgelegt. In der Regel trainieren 4 Teilnehmer pro Trainingsgruppe. Dies entspricht bei 45 Minuten 90 € und bei 60 Minuten 127 € für die Hallensaison.
6. Kosten pro Person
Der Trainingsbeitrag bezieht sich auf 23 (Mo/Di 24 TE und Mi/Do/Fr/Sa 23 TE) Trainingswochen im Zeitraum Oktober – April. Die Kosten (Trainer, Material, Bälle etc.) hierfür werden auf Preis/Stunde und Woche kalkuliert. Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in den Trainingskosten die Hallenkosten nicht mit enthalten sind. Diese Hallenkosten werden vom Club separat abgerechnet (siehe Punkt 5).
7. Teilnahme / Nachholtermin
Trainingseinheiten, die durch Krankheit oder sonstiges Fehlen der Teilnehmer(innen) nicht wahrgenommen werden können, entfallen ersatzlos. Bei Krankheiten bzw. Verletzungen, die mehr als vier Wochen andauern, muss der erste Krankheits- bzw. Verletzungsmonat voll bezahlt werden. Danach werden die durch Krankheit oder Verletzung nicht wahrgenommenen Einheiten nicht berechnet. Am regelmäßigen Training können auch Nichtmitglieder des TC BW teilnehmen, jedoch fällt hier eine erhöhte Hallengebühr an.
8. Kündigung
Das Jugendtraining ist jeweils zum Ende des Sommers bzw. Wintertrainings kündbar.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung ist auf der Seite Datenschutz einsehbar.